ECE R64
Gesetzgebung zur Reifendrucküberwachung

Die Europäische Gesetzgebung zur Reifendrucküberwachung

Die Europäische Gesetzgebung zur Reifendrucküberwachung gemäss ECE R64 ist für neu homologierte Fahrzeuge seit November 2012 gültig, sowie ab November 2014 für alle neuen PKW/Wohnmobile.

Das Gesetz wurde erlassen um Prioritär den CO2 Ausstoss von Kraftfahrzeugen zu verringern. Der schleichende Luftdruckverlust spielt hier die massgebende Rolle. Aber auch sicherheitsrelevante Aspekte wie schneller Luftdruckverlust haben bei dem Gesetz eine Rolle gespielt. Schon ab 20% Abweichung vom Betriebsluftdruck muss das System den Luftdruckverlust des Reifens erkennen und anzeigen.

Die EU-Verordnung 661/2009 (gültig seit November 2012) verpflichtet alle Automobilhersteller die Fahrzeuge der Klasse M1/M1G zur Erstausrüstung mit Luftdruck-Kontrollsystemen nach ECE R64. Die genannte Fahrzeugklasse umfasst Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz), d.h. PKW, Geländefahrzeuge und Wohnmobile.
Seit dem 01. November 2014 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1/M1G mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS/TPMS) nach ECE R64 ausgestattet sein.

Luftdrucküberwachungssysteme werden als direkte sowie als indirekte Systeme angeboten:

  • Direkte Systeme messen und archivieren präzise Luftdruckdaten mittels in den Ventilen eingebauten Sensoren. Diese Daten werden über Funk nahezu in Echtzeit übermittelt und dem Fahrer angezeigt.
  • Indirekte Systeme nutzen zur Ermittlung der Daten das ABS-System. Diese ermitteln den Luftdruckverlust durch die erhöhte Drehzahl des Rades. Jedoch haben diese Systeme durch die gesetzlich engen Toleranzen ihre Grenzen und sind im Gegensatz zu direkt messenden Systemen nicht für alle Fahrzeuge geeignet.

Gesetzgebung für LKW und schwere Nutzfahrzeuge

Mit der neuen EU-Richtlinie ECE 2144/2019 (ECR141) müssen seit Juli 2022 alle neu homologierten Nutzfahrzeuge der Klassen N1 bis N3, O3 und O4 sowie M2 und M3 verpflichtend mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgestattet sein.

Quellen:
UN Regulation No. 141 Revision 1 – Amendment 1 (Updated 24.11.2022)
Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern

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