Erklärung zur Barrierefreiheit
Die RTS Räder Technik Service GmbH hat das Ziel, ihre Website www.rtservice.com barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen. Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für ausschließlich die Internetseite www.rtservice.com.
Als rein geschäftlich (B2B) tätiges Unternehmen unterliegen wir nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vorgenommenen Bewertung auf Grundlage des WAVE Web Accessibility Evaluation Tools. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.
Die erste Prüfung fand am 10.12.2024 statt. Die letzte Prüfung erfolgte am 15.10.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zur RTS Räder Technik Service GmbH aufnehmen möchten, richten Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an:
RTS Räder Technik Service GmbH
Im Gastesfeld 17
52391 Vettweiß
Deutschland
E-Mail:
Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter