Gemäß der EU Richtlinie 2014/45/EU, die ab dem 20.05.2018 in Kraft tritt, wird ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS / TPMS) als erheblicher Mangel eingestuft. Somit wird die erforderliche HU-Prüfplakette nicht erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird dies lediglich als geringer Mangel eingestuft.

Sascha Schnitter, Produktmanager RTS/CUB: „Da RDKS Sensoren nicht nur umweltrelevante Vorteile bieten, sondern neben der Laufleistung der Reifen auch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, begrüßen wir diesen Schritt sehr. Nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe empfehlen wir dem Fachhandel aus Sicherheitsgründen defekte RDKS Sensoren grundsätzlich immer sofort auszutauschen und den Fahrzeughalter diesbezüglich zu sensibilisieren.“
Neben dem Austausch von defekten RDKS Sensoren ist der Fachhandel insbesondere auch bei der Nachrüstung eines neuen Radsatzes gefordert. An Fahrzeugen mit direkt messendem Reifendruckkontrollsystem muss ein mit dem Fahrzeug kompatibler RDKS Sensor verbaut werden, um die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich zu bestehen.
